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Institut für Altenwohnbau und
Qualitätsmanagement GmbH

05.09.2010 - 02:03 Uhr
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PLAISIR-G(erman)

Gesicherte Grundlagen für das Qualitätsmanagement in der Pflege mit PLAISIR-G

Fachliche Weiterentwicklung des Verfahrens PLAISIR für den deutschsprachigen Raum beschlossen!
Quantität und Qualität der Pflege werden oft als gegensätzliche Konzepte angesehen. Demgegenüber versucht das Verfahren PLAISIR, frei übersetzt: Verfahren zur „edv-gestützten Planung der erforderlichen Pflege in Langzeitpflegeeinrichtungen“, beide in Einklang zu bringen. Es integriert die Messung der Quantität der Pflege in den Pflegeprozess und bedient sich einer umfassenden Anamnese, um die individuell erforderlichen Pflegemaßnahmen für jeden Bewohner eines Heimes zu bestimmen.
Auf Grund dieser weltweit einmaligen systematischen Verknüpfung von individueller Anamnese (bio-psycho-soziales Profil) mit der Bestimmung der erforderlichen Pflege, kann das Verfahren für jeden Bewohner nicht nur alle erforderlichen Leistungen nach SGB XI und SGB V bestimmen, sondern auch den erforderlichen Zeitbedarf und damit die Personalmenge prospektiv kalkulieren.
Unter Berücksichtigung der Besonderheiten einer Einrichtung kann mit Hilfe von PLAISIR die konkrete Leistungserbringung im pflegerischen Alltag transparent gemacht und dadurch besser gesteuert werden. Die Qualität der Pflege und die Kosten ihrer Erbringung können so mit Plaisir systematisch ermittelt, datengestützt verbessert und überprüft werden. Das PLAISIR-G wird insbesondere die Übertragung der Daten in bestehende Dokumentations- und Qualitätsmanagementsysteme ermöglichen.
Auf der Basis einer Sammlung der für eine effiziente Pflegeplanung relevanten Merkmale eines Pflegebedürftigen und eines detaillierten Pflegeplans für 7 Tage ermittelt das Verfahren den notwendigen Personalbedarf zur Erbringung der erforderlichen Pflege. So nutzt PLAISIR "nur" ca. 60 Prozent der Merkmale des so genannten "Minimum Data Sets", um unnötige Datenerhebungen und damit Datenfriedhöfe zu vermeiden.
Die Bestimmung der erforderlichen Leistungen geschieht auf dem Hintergrund einer abgestimmten und vereinbarten standardisierten Nomenklatur von ca. 175 Pflegeaktionen die zur Bestimmung der erforderlichen Pflegeaktionen herangezogen wird und mit dem SGB XI im hohen Maß kompatibel ist. Anhand dieser Richtlinien und über die sehr differenzierte zeitliche Gewichtung jeder einzelnen Pflegeaktion, erfolgt die Bestimmung der erforderlichen Ressourcen.

Da das schon mehr als 20 Jahre in der Praxis permanent überprüfte Verfahren international gültige Klassifizierungssysteme und Normen (ICD, ICIDH-II, BATL) nutzt, ist das Verfahren keine "Insellösung" wie beispielsweise fast alle deutsche Eigenentwicklungen, wie das zwar wissenschaftlich nicht uninteressante "Referenzmodell NRW" oder auch das "Persys" und andere deutsche Verfahren.
Neben dem Vorteil international vergleichbarer Ergebnisse kann PLAISIR, durch die konsequente Orientierung an einem individuellen Pflegeleistungsplan für jeden Bewohner einer Einrichtung in Verbindung mit den für eine qualitätvolle Leistungserbringung erforderlichen Pflegezeiten auf die Bildung von in der Praxis "unscharfen" Kategorien und "nicht wirklich homogenen" Fallgruppen verzichten, wie beispielsweise bei der Kombination des RAI mit den RUG´s, der Pflegebedürftigkeitsfeststellung nach SGB XI oder anderen Kategoriensystemen. Diese "Fallgruppen" können natürlich auch über PLAISIR abgebildet werden, da es sich bei der Bildung von so genannten Bedarfsgruppen auch immer um eine empirisch begründete Vereinfachung komplexer Daten handelt. PLAISIR-G wird deshalb die so genannten "Ressourcenverbrauchsgruppen - RUG´s" in den Standardauswertungen zukünftig nachrichtlich auswerfen. Dies kann für Einrichtungen die vielleicht das RAI einsetzen interessant sein bzw. es werden hierdurch vergleichende Untersuchungen zwischen den Systemen ermöglicht. Für die konkrete Bestimmung des Personalbedarfs und auch die  Planung der praktischen Pflege sind die RUG´s, wie auch die Pflegestufen, allerdings systembedingt nicht geeignet.
Die in mehrjährigen Projekten des Bundesministeriums für Familie, Frauen Senioren und Jugend (BMFS) nachgewiesenen Qualitäten des Verfahrens und sein erhebliches Potential als Instrument zur besseren innerbetrieblichen Steuerung sind von den bisherigen Anwender und den Verbänden auf Landes- und Bundesebene als ein wesentliches Merkmal erkannt worden. Mit PLAISIR-G wird das Verfahren noch besser an die deutschen Verhältnisse angepasst und für Deutschland mit deutlich erweitertem Leistungsumfang verfügbar gemacht.
Es gibt,-nicht nur nach Auffassung des INFAQT, gegenwärtig kein besseres Instrument, um kurzfristig zu einer rationalen und einheitlichen Erfassung einer bedarfsgerechten Pflege zu gelangen.


 

Artikel in diesem Bereich:

Vorschlag eines Werkzeugs für das Qualitätsmanagement der Pflege mit Hilfe des PLAISIR-Verfahrens

Mit PLAISIR Qualitätsindikatoren definieren und systematisch bewerten

In der Diskussion um die Einführung von PLAISIR wurde das Potenzial des Instruments in Hinblick auf die Erfassung und empirische Bewertung von zentralen Qualitätsindikatoren immer vernachlässigt,..
(12.05.2005)

 

Forschungsverbund zwischen INFAQT und EROS vereinbart

Die Weichen für eine dauerhafte Anwendung von PLAISIR-G in Deutschland sind gestellt.

Im Rahmen einer eintägigen Konsultation wurden mit dem kanadischen Rechteinhaber Herrn Prof. Charles Tilquin am 13.01.2005 die Möglichkeiten und Modalitäten einer zukünftigen Zusammenarbeit intensiv diskutiert.
(28.01.2005)

 

Am 13.01. 2005 Gespräche zwischen INFAQT und EROS in Köln

Aus PLAISIR wird PLAISIR-G!

Am 13.01.2005 findet ein persönliches Gespräch mit dem Entwickler des Verfahrens, Herrn Charles Tilquin, seinem Sohn, Renaud Tilquin, dem Geschäftsführer der Équipe de Recherche Opérationnelle en Santé Inc. Montreal -EROS-, Frau Nicole Mehr und Herrn Rolf
(07.01.2005)

 

Personalbemessungssystem für die Altenpflege

Artikel pflege intern vom 19.11.2004, Nr. 22/2004

Dem kann nur zugestimmt werden, aber der Grund für dieses "Vakuum" nach PLAISIR war und ist nicht dass Fehlen einer ausreichend erprobten Systematik und Methode, die ja bei PLAISIR von der Praxis in hohem Maße anerkannt wurde.
(29.11.2004)

 

PLAISIR wird in Deutschland wieder verfügbar!!

Ehemalige Supervisorin des PLAISIR Projekts bietet das Verfahren in Kooperation mit INFAQT in Deutschland an.

Da nunmehr von Bundesebene kein Interesse mehr an einer "großen" Lösung zu bestehen scheint und auch die ehemalige Supervisorin des PLAISIR Teams (Frau Mehr) aktiv Ihre Arbeitslosigkleit beenden wollte, sicherte sich das INFAQT gemeinsam mit Frau Mehr das
(19.11.2004)

 

Stellungnahme von EROS zum Scheitern der Verhandlungen

Die Équipe de Recherche Opérationnelle en Santé Inc. Montreal (EROS) hat den deutschen Verhandlungsführern eine ausführliche -in die deutsche Sprache übersetzte- Stellungnahme zukommen lassen.
(25.09.2004)

 

Verhandlungen über eine flächendeckende Anwendung des Verfahrens PLAISIR

auf Bundesebene gescheitert!

In einer Pressemeldung des Kuratoriums Deutsche Altershilfe wurde heute (3.09.2004) mitgeteilt, dass die Lizenzverhandlungen der DGEP mit dem kanadischen Rechteinhaber EROS gescheitert sind.
(03.09.2004)

 

Fachliche Einführung in das Verfahren Plaisir und erste Ergebnisse eines internationalen Vergleichs

Referat von Professor Charles Tilquin zum Hauptstadtkongress 2004

PDF-Dokumente
(15.08.2004)

 

Dauerhafter Einsatz des Verfahrens PLAISIR© in Deutschland realisiert!

KDA, BAGFW, BPA und Pflegekassen gründen DGEP.
(25.05.2004)

 

Ohne Daten keine zielgerichtete Planung!

Mit PLAISIR zu einer qualitätsgeleiteten, effizienten und effektiven Pflege

Die Einführung des nunmehr in Deutschland über mehr als vier Jahre erprobten Pflegezeit- und Personalbemessungssystem PLAISIR scheint in Kürze möglich!
(15.03.2004)

 

 

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