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Institut für Altenwohnbau und
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05.09.2010 - 01:58 Uhr
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Wohnhäuser für Pflegebedürftige - Hausgemeinschaften für Dorfgemeinschaften

Qualitätvolle Wohn- und Lebensräume für Pflegebedürftige in kleinen Kommunen und ländlichen Regionen

Im Gegensatz zu städtischen Regionen ist die Versorgung mit Pflegeangeboten im ländlichen Raum derzeit völlig unzureichend. Ein Grund hierfür ist, dass in der Vergangenheit eine Pflegeinrichtung nach Auffassung der meisten Betreiber und auch der Banken mindestens 40, besser 80 Plätze haben sollte, um einen wirtschaftlichen Betreib zu ermöglichen.
Eine solche Größe ist allerdings für eine kleine Kommunen mit 1.000 bis 5.000 Einwohner nicht bedarfsgerecht und wirtschaftlich auch nicht vertretbar. Die Konzepte der Wohnstifte auf der „grünen Wiese“ sind überholt und bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr profitabel.
Gegenüber diesem traditionellen Bau- und Versorgungskonzepten sind Hausgemeinschaften oder die so genannten ambulant betreute Wohngemeinschaften auch ab einer Größenordnung von 10 bis 12 Wohneinheiten wirtschaftlich zu betreiben. Dies ist allerdings erst in den letzten Jahren möglich geworden, da sich die Heimgesetzgebung diesem, auch bundes- und landespolitisch formuliertem, Bedarf, zunehmend angepasst hat und weiter anpassen wird.

Ein Teil dieser Kapazitäten sollte in Form von gemeindenahen Wohn- und Hausgemeinschaften neu oder als Ersatz für bestehende Einrichtungen aufgebaut werden. Die Zielgruppen für diese Wohnprojekte sind somit die Gemeinde und/oder der ambulante Pflegedienst im ländlichen Raum.
Es gibt derzeit ca. 10.600 ambulante Pflegedienste und ca. 6.000 Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 1.000 bis 10.000 Einwohner.

Vorzüge der INFAQT  Häuser

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