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20.12.2007

Bundesweites Verzeichnis über Hausgemeinschaften für 2008 geplant

"Spreu vom Weizen" trennen über ein internetbasiertes Informationssystem

War die Suche nach geeigneten Besichtigungsobjekten noch vor einigen Jahren relativ einfach, gab es doch nur wenige sehenswerte Objekte auf einem übersichtlichen Markt, so ist die Suche nach gut umgesetzten Hausgemeinschaften heute deutlich schwerer. Dies liegt allerdings nicht an einem Mangel an vermeintlich bestehenden Angeboten!
Vielmehr gibt es kaum noch Träger oder Bauherren, die darauf verzichten, mit dem Hausgemeinschaftskonzept zu werben, obwohl sie in der Praxis lediglich eine etwas "aufgepeppte" Wohnbereichpflege andenken oder umgesetzt haben.
Tatsächlich erfüllen nur ein geringer Teil der potenziellen Einrichtungen die notwendigen Voraussetzungen für eine "echte" Hausgemeinschaft.  Häufig ist die Organisationsstruktur und das pflegerische Konzept immer noch das "Alte" und der Einbau einer Teeküche in einer Wohngruppe begründet aus Sicht des Trägers schon die Bezeichnung als "Hausgemeinschaft".
Darüber hinaus gibt es eine scheinbar nicht auflösbare Vermischung zwischen dem Begriff der (ambulant betreuten) Wohngemeinschaft und dem der (vollstationären) Hausgemeinschaft.  Obwohl sich beide Wohnstrukturen sehr ähneln, weichen sie doch in zentralen Punkten deutlich voneinander ab, so handelt es sich bei der Hausgemeinschaft ausschließlich um Wohn- und Betreuungsformen im Pflegheimsektor.
Durch ein internetbasiertes Anbieterverzeichnis wird das INFAQT im Laufe des nächsten Jahres die Pflegeeinrichtungen in einem Katalog aufnehmen, die nicht nur baulich, sondern auch organisatorisch und konzeptionell das Hausgemeinschaftsprinzip tatsächlich umgesetzt haben und leben.
Für die Einstufung als Hausgemeinschaft ist in diesem Zusammenhang von größter Bedeutung, dass die konsequente Umsetzung von Dezentralität und Alltagsbegleitung erfolgt ist.
Es wird unterschieden zwischen

Einrichtungen nach dem Hausgemeinschaftsprinzip
Einrichtungen mit einzelnen Wohngruppen nach dem Hausgemeinschaftsprinzip

Träger und Anbieter, die nicht im Laufe des Januars direkt vom INFAQT angeschrieben werden, aber gerne im Verteiler aufgenommen werden wollen, können sich direkt an das Institut wenden. Sie erhalten dann einen Erhebungsbogen zugeschickt.
info@infaqt.de

 

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