INFAQT
Institut für Altenwohnbau und
Qualitätsmanagement GmbH
Lebenswelt für demenzkranke Menschen : Modellprojekt heimverbundene Hausgemeinschaft Wetter

von Margret Müller und Norbert Seidl
30.11.2006
Immobilienexperten fordern neben deutlichen Standardverbesserungen zukünftig eine stärkere Berücksichtigung der Bedarfe älterer Menschen im Wohnungsbau. Die beste Wohnung ist die, in der ein Mieter alt werden kann! Dies muss, nach Auffassung des Architekten M. Zimmermann, nicht dazu führen, dass ein solches Wohnhaus gleich wie ein Altersheim aussehen muss. Zimmermann fordert deshalb viel Licht, breite Türen und eine durchgängige Barrierefreiheit (Presseartikel zur ILM 2006 in Düsseldorf)
"Es ist überhaupt nicht teurer, eine Dusche ohne Wannenrand zu bauen" sagt Zimmermann, "und es sieht sogar noch besser aus". Er fordert u.a. funktionale Grundrisse und eine altengerechte Bauweise.
Das INFAQT wertet diese Themensetzung als ein Indiz für eine positive Neuausrichtung im Wohnungsbau in Richtung auf eine stärkere Kundenorientierung und nachhaltige Planung.
Während sich also die Immobilienwirtschaft nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen an den Bedürfnissen der zukünftigen, immer älter werdenden, Kunden orientiert, kann der Eindruck gewonnen werden, dass im Pflegeheimbau die "Uhren" anders ticken.
Manche Investoren und auch Betreiber sehen nicht den Pflegebedürftigen als primären Kunden an, sondern eher den zuständigen Sozialhilfeträger. Unter Hinweis auf die sich allgemein verschlechternde Finanzausstattung der Sozialleistungsträger wird mit einem vorweg eilenden Gehorsam und "volkswirtschaftlicher Weitsicht" der Bau von Doppelzimmern (oder sogar Mehrbettzimmer!) gefordert.
Nun ist die Forderung nach mehr Doppelzimmer in der Pflege (als Mittel der Kostensenkung) nicht neu; diese Diskussion wurde auch schon vor Einführung der Pflegeversicherung intensiv und kontrovers geführt.
Tatsache ist, dass Einrichtungen mit einem hohen Doppelzimmeranteil derzeit unter erheblichen Auslastungsproblemen leiden, insbesondere in den Regionen, wo ein Überhang an Pflegeheimplätzen besteht. An einem freien Markt würde sich der Kunde, also der Pflegebedürftige und seine Angehörigen, fast ausschließlich für ein eigenes Zimmer, sei es noch so klein, entscheiden. Bleibt eigentlich nur noch das Kostenargument. Dies ist allerdings aus mehreren Gründen nicht haltbar, da die Höhe der Investitionskosten einer Einrichtung von vielen Faktoren beeinflusst wird, wobei der Anteil der Einzelzimmer, eher unbedeutend sein kann, beispielsweise durch die Höhe von Zins und Tilgung, Rendite des Investors, Baukosten, Auslastung und vieles mehr.
Das Institut für Altenwohnbau wird im Rahmen der "Altenheim Jahresgespräche 2007" in Berlin die Position vertreten und begründen, dass das Einzelzimmer im Pflegeheim, nicht nur aus fachlicher und ethischer Sicht, die zentrale Größe für einen wirtschaftlichen Betrieb darstellt.
Das INFAQT fordert in diesem Zusammenhang das Einzelzimmer als Regelstandard festzuschreiben und statt des Einzelzimmerzuschlags eine Abschlagsregelung für Doppel- bzw. Mehrbettzimmer einzuführen. Dies schafft die notwendigen Anreize für die Investoren und Betreiber.
Das Recht eines Pflegebedürftigen auf ein eigenes Zimmer sollte darüber hinaus in den einschlägigen Qualitäts- und Planungsrichtlinien der Sozialleistungsträger, Länder und Kommunen dauerhaft verbrieft werden.
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