INFAQT
Institut für Altenwohnbau und
Qualitätsmanagement GmbH
Lebenswelt für demenzkranke Menschen : Modellprojekt heimverbundene Hausgemeinschaft Wetter

von Margret Müller und Norbert Seidl
28.01.2005
Im Rahmen einer eintägigen Konsultation wurden mit dem kanadischen Rechteinhaber Herrn Prof. Charles Tilquin am 13.01.2005 die Möglichkeiten und Modalitäten einer zukünftigen Zusammenarbeit intensiv diskutiert. An diesen Gesprächen nahm auch die Pflegeberaterin Frau Nicole Mehr teil, die von EROS zur Datenerhebung und -überprüfung zertifiziert ist und zukünftig die Erhebungen in Deutschland verantwortlich durchführt und pflegefachlich begleitet.
Seitens EROS wurde nochmals das Scheitern der Gespräche über eine breitere Anwendung des Verfahrens in Deutschland sehr bedauert. Nach Aussage von EROS wurden die weit vorangetriebenen Gespräche, nach erheblichen Zugeständnissen der kanadischen Seite, kurz vor einem möglichen Abschluss von deutscher Seite einseitig und unvermittelt beendet. Die in der deutschen Fachpresse benannten Ursachen für das Scheitern sind für EROS bis heute weder nachvollziehbar und hinreichend begründet. Zumindest stehen sie nach Auffassung von Prof. Tilquin in keiner Relation zu dem erheblichen finanziellen und zeitlichen Engagement ihres Institutes. So wurden schon erhebliche Anpassungen der Software im Vorgriff auf einen Anwendung in Deutschland vorgenommen, beispielsweise die Umstellung auf den ICD 10 und die komplette Neugestaltung der Bewohneridentifikation. Da allerdings bis heute auf die mehrfach schriftlich formulierten Angebote von EROS zur Wiederaufnahme der Gespräche keinerlei Reaktion erfolgte, wird davon ausgegangen, das dieses Kapitel für die deutsche Seite nunmehr abgeschlossen sein soll (siehe auch das Schreiben von EROS im Nachgang des Gesprächs)
Das INFAQT versicherte EROS, das in Deutschland die Enttäuschung über das Scheitern sehr groß ist, insbesondere in Schleswig-Holstein, wo sich die Selbstverwaltung und das zuständige Ministerium auf eine baldige Einführung des Verfahrens eingerichtet haben. Auch wurde das Scheitern von der Fachöffentlichkeit mit Überraschung und Ungläubigkeit aufgenommen.
Nach Einschätzung von INFAQT ist auch aus diesen Gründen kaum anzunehmen, dass eine der bisher beteiligten Seiten den Faden wieder aufnimmt; zu groß ist die Frustration über das Verhandlungsdesaster. Eine Einführung von PLAISIR für die obligatorische Pflegezeit- und Personalbedarfsermittlung ist somit auch für die größten Optimisten in Deutschland mehr als unwahrscheinlich, obwohl theoretisch natürlich noch immer möglich.
Andererseits liegt in dem Scheitern einer flächendeckenden Anwendung auch eine Chance! Das Verfahren kann nunmehr unbelastet von einer zwangsläufig hoch standardisierten breiten Anwendung qualitativ sowohl national als auch international weiterentwickelt und ausgebaut werden.
So zielt die Anwendung des zukünftigen PLALSIR-G, im Gegensatz zum bislang geplanten Einsatz stärker darauf ab, die empirisch fundierten und praktisch sinnvollen Daten für das Management und die konkrete Personalorganisation in den Pflegeheimen verfügbar zu machen. Mit den Ergebnissen sollen (in Deutschland) beispielsweise die Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen mit PLAISIR-G qualifiziert begründet und trägerintern überprüft werden. Der bislang in Deutschland am meisten beachtete Bereich, die Kalkulation des erforderlichen Personals, wird zwar weiterhin vorgenommen aber durch einen Soll-Ist-Vergleich ergänzt.
Die differenzierte Anamnese wird durch die Ablösung der ICD 9 durch die ICD 10 aufgewertet und den Bedürfnissen in Deutschland angepasst. Die Auswertungen werden in Bezug auf die Darstellung bestimmter Bedarfsgruppen (Pflegestufe, RUG´s u.ä.) optional ergänzt, da diese Auswertungen zwar schon immer vorlagen, aber bislang von untergeordneter Bedeutung waren.
Die Art der Datenerhebung wird auch deutlich erweitert. Bei einer nur einmaligen Anwendung war die Qualifikation einer einrichtungsinternen Pflegefachkraft für die Datenerhebung nicht nur zeitraubend, sondern auch kostenintensiv. Das neue Konzept sieht vor, das Frau Mehr im Regelfall selbst vor Ort die Daten erhebt. Dies verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich. Für die Erhebung der Daten und ihre Auswertung ist für eine 80 Plätze große Einrichtung von ca. drei bis vier Wochen auszugehen, dann liegen alle Ergebnisse in der Einrichtung vor. Dies ist ideal zur einmaligen Bestimmung des Status der Bewohnerschaft (Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung) oder bei Übernahme einer Einrichtung bzw. vor einer ggf. erforderlichen Umstrukturierung.
Der Schwerpunkt wir somit zukünftig viel stärker auf dem „Monitoring“ und der Analyse der Bewohner- und Leistungsstruktur liegen, weniger in der Bestimmung der quantitativen Personalausstattung nach § 75 SGB XI.
Obwohl die erforderliche Personalmenge wie schon erwähnt weiterhin ermittelt wird, soll schon bei den künftigen Erhebungen eine Verteilung des tatsächlich zur Verfügung stehenden Personals über PLAISIR-G vorgenommen werden, gleichsam eine Hilfe zur besseren Organisation der „Mangelverwaltung“. Darüber hinaus soll das Verfahren mit weiteren Instrumenten ergänzt werden, beispielsweise mit DCM, Bewohnerbefragungen und anderen an der Ergebnisqualität orientierten Messverfahren.
Zur besseren Nutzung der umfassenden und vielschichtigen Ergebnisse des PLAISIR-G durch andere Instrumente und Programme sollen diese zukünftig mit einer differenzierten Beschreibung „importfähig“ aufbereitet und nach Wunsch des Kunden zur Verfügung gestellt werden. Die Bereitstellung der Daten über einen zentralen SQL Server via Internet wurden diskutiert und eine baldige Umsetzung angestrebt.
Nach Auffassung des INFAQT wird jetzt allein von der tatsächlichen Nachfrage abhängig sein, ob und wie sich das Verfahren als adäquates Managementinformationssystem etablieren kann. Obwohl die Funktionalität und Sicherheit des Verfahrens sehr hoch ist, sieht der Geschäftsführer des INFAQT in Deutschland nicht unbedeutende Akzeptanzprobleme, die mit dem Scheitern des Verfahrens aber auch mit der insgesamt angespannten Finanzlage zu erklären sind. Auch ist anzunehmen, dass die ehemaligen starken Befürworter sich nunmehr aus Enttäuschung über den gescheiterten großen Wurf, von dem Verfahren abwenden und lieber zur zweitbesten oder schlimmstenfalls zu keiner Wahl kommen.
So wird derzeit das so genannte Referenzprojekt aus NRW als mögliche Lösung für die zukünftige Personalbemessung in Deutschland angesehen. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die Ergebnisse, wenn sie dann auch zu Kostensteigerungen führen, umgesetzt werden können.
Wissenschaftlich gesehen geht das INFAQT davon aus, dass über dieses Projekt die bekannten Ergebnisse von PLAISIR nochmals bestätigt und fachlich bekräftigt werden. Auch dürfte der Erkenntnisgewinn in Bezug auf die so genannten“ bewohnerfernen“ Leistungen hoch sein. In der Vorstudie konnte ein hoher Anteil der Pflegezeit mit dem damals benutzten Instrumentarium gar nicht zugeordnet werden.
Das INFAQT und EROS werden im Gegensatz zu diesen und anderen vergleichbaren Modellen mit PLAISIR-G auch zukünftig konsequent auf die individuell erforderliche Pflege setzen und auf die Bildung von Kategorien und Bedarfsgruppen zur konkreten Bestimmung der erforderlichen Leistungen für den einzelnen Bewohner verzichten.
Nach Auffassung von Rolf Gennrich, dem Geschäftsführer des INFAQT, kann und darf ein Pflegebedürftiger nicht auf einen statistischen "Ressourcenverbrauch" reduziert werden; zu groß sind die individuellen Unterschiede und die noch verfügbaren Selbsthilfefähigkeiten, die darüber hinaus auch massiv durch eine mangelhaftes Betriebs- und Personalkonzept beeinträchtigt werden können.
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